Autor: ADmCMv

Mit 21 Kardinälen erhöht Franziskus im Juli 2023 die Zahl des Kardinals-Gremiums auf 137.

Unter ihnen der ehemalige Beichtvater (91) des Papstes in Argentinien und Erzbischof Fernández, den Bergoglio als Erzbischof zur Leitung der katholischen Universität in Buenos Aires eingesetzt hatte. Allerdings damals gegen den Vatikan, welcher Fernández für unqualifiziert hielt. Weitere neue Kardinäle sind: Der zum Papstwähler erhobene Ordensobere (60) der Salesianer, welcher erst noch zum Bischof geweiht werden muß. Dann der Bischof von Hongkong, Stephen Chow Sau-Yan und Erzbischof Stephen Mulla im umkämpften Südsudan. Ebenso Patriarch Pizzaballa von Jerusalem und der junge Erzbischof (59) von Lodz/Posen.
Buch: Tacheles zum Synodalen Weg (15 €)

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Als Ende April 2023 der Leichnam von Schwester Wilhelmine (†2019) in die Klosterkirche überführt werden soll, ist der Leichnam unverwest. Derzeit strömen Tausende von Pilgern nach Kansas City/USA, um den Leichnam zu berühren und zu beten.

Sr. Wilhelmine Lancaster, OSB, tritt 1941 bei den Oblatinnen von der Vorsehung ein, wirkt als Schulschwester in Washington und Philadelphia, doch lehnt sie die Modernisierung ihres Ordens nach dem II. Vaticanum (1962-1965) ab und weigert sich, ihr Ordensgewand abzulegen. Als die Schneiderei kein traditionelles Habit mehr anfertigt, näht sie ihr Ordenskleid selbst. Als sie 1995 erfährt, daß die Priesterbruderschaft St. Petrus mit päpstlicher Erlaubnis die missa tridentina feiert, gründet sie mit bischöflicher Erlaubnis einen eigenen Orden der katholischen Tradition, die „Benediktinerinnen von Maria“ in Kansas City.

Buch: Das Reich des Göttlichen Willens (15 €)

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Offener Brief an H. H. Pfr. Prof. Dr. Georg May, Mainz

Hochwürdiger Herr Prof. Dr. May,

wir freuen uns, daß GOTT einen so tiefgläubigen Priester wie Sie noch im 97. Lebensjahr wirken läßt:
Am Altar und im Beichtstuhl, als Kirchenrechtler und Schriftsteller. Seit Jahrzehnten gehören Sie auch zu den KURIER-Lesern.
Geboren in Schlesien, wurden Sie mit 19 Jahren aufgrund des II. Weltkrieges von Ihren Eltern und Ihrer Schwester getrennt und ausgewiesen. Noch heute beklagen Sie dies als „ein ungeheuerliches Verbrechen“.
1951 werden Sie in der DDR zum Priester geweiht und gehen später zum Studium des Kirchenrechts nach München. Ohne das selbst anzustreben, werden Sie 1957 Professor für Kirchenrecht und kommen 1960 nach Mainz. In zahlreichen Veröffentlichungen – wie z.B. „Die Ökumenismusfalle“ und „300 Jahre gläubige und ungläubige Theologie“ –  aber auch mit über 2.000 Predigten im Internet helfen Sie als Seelsorger mit, den wahren katholischen Glauben zu verkünden.
Zur Ehre GOTTES und zur Rettung der Seelen. Jetzt sind auch Ihre Memoiren erschienen. Sie selbst halten immer treu an der missa tridentina fest. 2009 werden Sie mit dem Gregorius-Orden geehrt, später mit der Würde des Apostolischen Protonotars.
Wir danken GOTT, daß ER Sie der Kirche geschenkt hat!           

Ihre KURIER-Redaktion

Buch: Der I. Weltkrieg (15 €)
War der Kaiser Schuld? (20 €)

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Denn CHRISTUS selbst war der erste Opfer-Priester, der durch seinen unschuldigen Tod die Sünden der Menschen vor GOTT sühnte: Ein  CHRISTUS, ein  Opferpriester.

Das gilt seit Beginn der Kirche, durch alle Jahrhunderte hindurch. Dazu gehört die tägliche Feier des hl. Meßopfers entsprechend dem Willen JESU: „Tut dies zu Meinem Gedächtnis!“
Auch das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) fordert die tägliche Zelebration, „selbst dann wenn keine Gläubigen dabeisein können.“ Einen zelebrationsfreien Tag hat die Kirche nie gelehrt.
Das Kreuzes-Opfer gegenwärtig zu setzen, ist die Kraft der Kirche und heilsnotwendig.
Buch: Die heiligen Weihen (10 €)

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Bonn. Das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium hat inzwischen 552 Schüler, 324 davon sind Muslime.

Das heißt, wir wachsen allmählich in eine islamische Mehrheits-Gesellschaft hinein. Den steigenden Zahlen islamischer Einwanderer wird zu wenig christliche Glaubens-Freude und Missionsgeist entgegengestellt. Im Nicolaus-Cusanus-Gymnasium in Bonn z. B. werden muslimische Schülerinnen von jungen Muslimen unter Druck gesetzt, sich islamisch zu kleiden.
CM-Antiquariat: Nicht ohne meine Tochter (15 €)

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Der §218 des Strafgesetzbuchs macht unmißverständlich klar:
Der Schwangerschafts-Abbruch ist eine strafbare Handlung. Denn er ist die vorsätzliche und direkte Tötung eines Menschen.

Das Kind ist absolut wehrlos und stirbt unter unsäglichen Qualen. Doch seine Schreie bleiben stumm. Abtreibung ist Tötung, die man aber meist nicht so nennt, sondern umschreibt oder leugnet. Natürlich ist auch die Tötung behinderter Kinder Tötung. Und dabei stehen Kinder mit Mongolismus ganz oben auf der Abschußliste. Doch zeigt sich immer wieder, daß gerade diese Kinder eine unbändige Lebensfreude und Fröhlichkeit besitzen, auch wenn sie nicht alt werden.

Straflos im Staat, aber schuldig vor GOTT

Daß man keinen Menschen töten darf, auch sich selbst nicht, weiß jeder von Natur aus. Es steht auch in den Zehn Geboten.
Der §218 StGB gebraucht das Wort Tötung nicht, sondern ersetzt es durch das verharmlosende „Schwangerschafts-Abbruch“. Er spricht auch nicht von dem Kind, das getötet wird. Denn wo kein Kind, da keine Tötung. Im §218 StGB ist alles gesagt, denkt man.
Doch dann folgt noch der §218a StGB. Und der hat die Überschrift: „Straflosigkeit des Schwangerschafts-Abbruchs“.
Und viele denken: „Was nicht verboten ist, ist erlaubt.“

Der Unsinn mit dem Beratungs-Schein

Doch straflos heißt nicht „er­laubt“ oder „rechtmäßig“, sondern nur „straflos“. Abtreibung ist aber nur in bestimmten Fällen straflos, die „Indikation“ heißen. Eine Indikation ist in der Medizin ein Grund oder Anlaß für die Anwendung eines bestimmten Heilverfahrens.
Somit betrachtet der §218a StGB die Schwangerschaft als eine „Krankheit“ und die Tötung des Kindes als „Heilung“!

Wenn eine Schwangere dem Arzt eine Beratungs-Bescheinigung vorlegt, kann dieser mit der Behandlung beginnen. Wer immer ein Kind loswerden will, findet im §218a einen Weg dazu. Und wenn eine Schwangere kurz vor der Geburt sagt: „Ich will das Kind nicht. Wenn ich es zur Welt bringen muß, spring ich aus dem Fenster!“, ist die Frau in Lebensgefahr, und das Kind kann sofort getötet werden.
Jede Abtreibung ist rechtswidrig, weil sie dem Recht auf Leben widerspricht. Denn das Recht auf Leben gilt auch für den ungeborenen Menschen, ganz gleich, in welchem Stadium der Entwicklung er sich gerade befindet. Der Embryologe Blechschmidt sagt: „Das Herz des Kindes schlägt schon drei Wochen nach der Befruchtung.“

Lebenslanges Leid für die Mütter

Kinds-Tötung schadet aber auch der Mutter – oft ein Leben lang. Körperliche und seelische Krankheiten ziehen einen Rattenschwanz von Problemen nach sich. Denn alle Schuld rächt sich auf Erden. Und doch wäre alles nicht nötig. Wenn eine Frau ihr Kind nicht will, kann sie es zur Adoption freigeben. Dann hätte sie keine Schuld auf dem Gewissen und würde ein kinderloses Paar glücklich machen. Auch ein Kind, das durch eine Vergewaltigung entstanden ist, kann man auf diese Weise vor der Tötung bewahren. Das Strafgesetzbuch versucht, das zu bagatellisieren und zu verschleiern. Denn die geschätzten 1000 Abtreibungen pro Tag lassen sich nur bewältigen, wenn sie straffrei sind.

Abtreibung als häufigste Todes-Ursache

Die Kindes-Tötung ist in vielen Ländern die häufigste Todes-Art, noch vor dem Herzinfarkt. Unter den Verteidigern des Rechts auf Leben steht die katholische Kirche an erster Stelle.
Der Papst sagt wörtlich: „Abtreibung ist Auftrags-Mord!“
Die Abtreiber aber findet man auf der Seite dessen, von dem es in der Bibel heißt wörtlich: „Er ist ein Menschen-Mörder von Anbeginn.“
Die millionen-fache Kindes-Tötung ist auch der Grund für den leergefegten Arbeitsmarkt. Wir müssen Arbeitskräfte aus anderen Ländern holen, die wiederum neue Problem mitbringen. 
„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, daß sie fortzeugend immer Böses muß gebären.“
(Friedrich Schiller)
Werner J. Mertensacker

Buch: Meine Schwangerschaft. Wo­che für Woche (20 €)

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Rom ordnet im Frühjahr 2023 an, daß keine hl. Messe im alten Ritus mehr in einer Pfarrkirche gefeiert werden darf, es sei denn, der Priester holt sich die Erlaubnis dazu persönlich in Rom.

Praktisch läuft diese Anfrage über den Bischof der entsprechenden Diözese.
Neu an dieser Regelung ist:
Bisher konnten Bischöfe einzelnen Priestern erlauben, die klassische Liturgie zu feiern. Jetzt ist das verboten.
Die Bischöfe müssen sich für solch eine Erlaubnis die Genehmigung in Rom holen. Ebenso, wenn sie eine Kirche für den alten Ritus zur Verfügung stellen.
Damit verstößt Rom sein Herz-Stück aus dem eigenen Haus:
Die Feier des hl. Meßopfers im klassischen Ritus wurde seit jeher zelebriert, über 2000 Jahre lang. Sie jetzt zu verbieten bzw. verwaltungstechnischen Hürden zu unterwerfen, ist eine Häresie. Rom schadet sich selbst. Die ersten Untergrund-Gemeinden im klassischen Ritus sind längst entstanden.
Buch: Zum Altare GOTTES will ich treten (5 €)

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