Das geht mich nichts an!

Wie oft hat man diesen Satz schon gehört und vielleicht auch selbst ausgesprochen oder gedacht! Immer wieder einmal stellt sich einem die Frage, ob etwas einen angeht oder nicht.

Zu diesem Problem hat Jesus Christus ein Gleichnis erzählt, das weltbekannt geworden ist: Ein Mann wird von Räubern überfallen, ausgeraubt, halb totgeschlagen und liegengelassen. Da kommt ein Priester, sieht den Mann und denkt: Das geht mich nichts an. Dann folgt ihm ein Levit. Und auch der denkt bei sich: Das geht mich nichts an. Zuletzt kommt ein Samaritaner, einer von dem Volk, mit dem die Juden in Feindschaft leben. Auch er sieht den Schwerverletzten und denkt sofort: Das geht mich etwas an. Er versorgt den Mann, so gut er kann, lädt ihn auf seinen Esel und bringt ihn in eine Herberge. Alles Weitere ist bekannt.

Das Vorbild des Samaritaners hat zur Gründung zahlreicher Hilfs-Organisationen geführt, wie z.B. des Malteser-Rettungsdienstes, die das Helfen berufsmäßig betreiben. Viele Menschen wissen zwar nicht, daß sie zur Hilfe auch verpflichtet sind. Nach § 323 c des Strafgesetz-Buches kann einer wegen unterlassener Hilfeleistung mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Der Satz: Das geht mich nichts an, hat aber auch eine Kehrseite. Und die lautet: Das geht dich nichts an, halt dich da raus! Jeder Helfer muß damit rechnen, daß sein Hilfsangebot abgewiesen wird. Und dann sind ihm die Hände gebunden. Auch zwischen den Staaten stellt sich manchmal die Frage, ob einen das etwas angeht, was in einem anderen Land geschieht, z.B. schwere Menschenrechts-Verletzungen. Auf entsprechende Proteste aber kommt regelmäßig die Antwort, man solle sich gefälligst nicht in die inneren Angelegenheiten des Landes einmischen. Doch die Menschenrechte sind universal und kennen keine Grenzen.

Wenn man nicht helfen kann, kann man doch wenigstens seine Stimme erheben. Denn alles, was andere Menschen tun, erleiden oder unterlassen, geht mich etwas an.        
Werner J. Mertensacker

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