Neues Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen

Die 790.000 Beschäftigten der deutschen Bistümer und der Caritas sollen bis Ende 2022 ein neues Arbeitsrecht erhalten.

Kernpunkte dieses Arbeitsrechts enthalten u.a. die Toleranz gegenüber Gleichgeschlechtlichen und der Segnung von Homo-Paaren:
Wer in den kirchlichen Dienst eintreten will, z. B. bei den Maltesern oder der Caritas, muß diese Punkte in seinem Arbeitsvertrag unterschreiben.
Ein Beharren darauf, daß die Bibel Homosexualität eine Sünde nennt, läßt den Arbeitsvertrag scheitern. Für fromme Katholiken der Tradition wird es demnach immer schwerer, in einer kirchlichen Institution zu arbeiten.
Doch gilt auch hier JESU Wort: „Wer sich vor den Menschen zu MIR bekennt, zu dem werde auch ICH MICH vor MEINEM VATER bekennen.“
Und: „Was nützt es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne, aber Schaden an seiner Seele nähme?“

Buch: Der geplante Volkstod (30 €)
Protestantischer Fundamentalismus und 500 Jahre Reformation (15 €)

Diese Artikel könnten Ihnen ebenfalls gefallen