Ist Kinder-Schutz kriminell?

Wer Baby-Mord im Mutterleib kritisiert, verübt laut Europa-Rat „Gewalt gegen Frauen“.

Die Mutter habe „freie Wahl über die Anzahl und den zeitlichen Abstand ihrer Schwangerschaften.“ Damit sind Väter aus der Verantwortung entfernt – vermeintlich – denn keine Ehe hat ohne Einvernehmen der Ehepartner Bestand. Verschwiegen wird auch der heimliche Druck vieler Männer auf die Schwangere. Völliges Tabu auch: GOTT als Schöpfer und Herr über alles Leben, dem allein die Entscheidung über Leben und Tod zusteht. Auch eine Schwangere hat keine „freie Wahl“, ihr Kind auszutragen oder nicht. Schon gar nicht eine demokratisch-atheistische Organisation. Neu: Gegen Kleinkind-Mord anzugehen, gilt als „psychische Gewalt gegen Frauen“ laut Europa-Rat-Konvention in Istanbul und bestätigt vom Deutschen Bundestag (Juli 2017). Auf katholisch.de wird er dafür gelobt. Schlafen die Verantwortlichen?

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