Verschleierungs-Verbot in St. Gallen

Damit hat der zweite Kanton der Schweiz ein striktes Verhüllungs-Verbot für Muslime vorgeschrieben. Vorangegangen war damit das Tessin.

Im Volksmund wird die neue Regelung auch „Burka-Verbot“ genannt. Muslime verstehen unter Burka im engen Sinn die Vollverschleierung, mit der sogar die Augen verdeckt werden. In den beiden schweizer Kantonen ist jedoch auch die Verhüllung durch Nikab – einer Gesichtsvermummung mit Sehschlitz – und der Tschador – mit ovalen Öffungen für Augen, Nase und Mund – verboten. Im Referendum sprachen sich 65% der Schweizer in St. Gallen für das Verhüllungs-Verbot aus. Der Kanton liegt im Norden der Schweiz und hat etwa 500.000 Einwohner.
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