Die unerlaubten FSSPX-Bischofsweihen am 1. Juli 2026 im schweizerischen Écône zogen als Tatstrafe die Exkommunikation der PiusBruderschaft nach sich. Wer aber wieder in die römisch‐katholische Kirche zurückkehren möchte, darf dies. Der Vatikan stellt dafür im Dekret vom 2.7.2026 aber Bedingungen.
Bedingungen für FSSPX‐Priester
Priester, die der Piusbruderschaft angehören und nun in die Kirche zurück wollen, müssen dem Papst einen eigenhändigen Brief schreiben. Darin sollen sie um die Rücknahme der gegen sie verhängten Strafe bitten. Priester, die von einem Bischof der Piusbruderschaft geweiht wurden oder auf andere Weise dort Mitglied wurden, sind in der Regel kirchenrechtlich vom priesterlichen Dienst suspendiert oder exkommuniziert, also aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Ferner muß der Betroffene ein Glaubensbekenntnis und eine Kirchenzugehörigkeits‐Erklärung unterschreiben; dies muß er an seinen jeweils zuständigen Ortsbischof oder sonstigen Oberen schicken. Darin verpflichtet er sich unter anderem, den Papst und dessen Lehren nicht öffentlich zu kritisieren.
Rückkehrer müssen Konzil anerkennen
Zudem muß er erklären, daß er die Gültigkeit der Meßfeiern im Novus Ordo anerkennt. Schließlich muß er erklären, daß er das Zweite Vatikanische Konzil (19621965) anerkennt. Der Bischof oder Obere – das kann auch ein Oberer der papsttreuen Petrusbruderschaft sein – nimmt den Rückkehrer für die Dauer von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren zur Probe auf. Dann entscheidet er, ob er dem Rückkehrer in seinem Bistum oder seiner Gemeinschaft einen Platz zuteilt.
Rückkehr‐Angebot für Laien
Für Laien, die der Piusbruderschaft förmlich angehören, genügt ein schriftliches Glaubensbekenntnis mitsamt Kirchenzugehörigkeits‐Erklärung an den Ortsbischof. Dieser kann dann die Wiederaufnahme so vornehmen, wie er es für geboten hält. Gläubige, die lediglich öfters Gottesdienste der Bruderschaft besucht haben, aber die Lehre und die Autorität des Papstes anerkennen, gelten gemäß dem Schreiben nicht als bestraft. Bei ihnen reicht es aus, sich an einen regulären katholischen Priester zu wenden und zu versprechen, daß sie künftig nicht mehr die Gottesdienste der Piusbruderschaft besuchen werden. Rom, Dekret, 2.7.2026 Buch: Verrat am Konzil (5 €)




