Ist Abtreibung Tötung?

Der §218 des Strafgesetzbuchs macht unmißverständlich klar:
Der Schwangerschafts-Abbruch ist eine strafbare Handlung. Denn er ist die vorsätzliche und direkte Tötung eines Menschen.

Das Kind ist absolut wehrlos und stirbt unter unsäglichen Qualen. Doch seine Schreie bleiben stumm. Abtreibung ist Tötung, die man aber meist nicht so nennt, sondern umschreibt oder leugnet. Natürlich ist auch die Tötung behinderter Kinder Tötung. Und dabei stehen Kinder mit Mongolismus ganz oben auf der Abschußliste. Doch zeigt sich immer wieder, daß gerade diese Kinder eine unbändige Lebensfreude und Fröhlichkeit besitzen, auch wenn sie nicht alt werden.

Straflos im Staat, aber schuldig vor GOTT

Daß man keinen Menschen töten darf, auch sich selbst nicht, weiß jeder von Natur aus. Es steht auch in den Zehn Geboten.
Der §218 StGB gebraucht das Wort Tötung nicht, sondern ersetzt es durch das verharmlosende „Schwangerschafts-Abbruch“. Er spricht auch nicht von dem Kind, das getötet wird. Denn wo kein Kind, da keine Tötung. Im §218 StGB ist alles gesagt, denkt man.
Doch dann folgt noch der §218a StGB. Und der hat die Überschrift: „Straflosigkeit des Schwangerschafts-Abbruchs“.
Und viele denken: „Was nicht verboten ist, ist erlaubt.“

Der Unsinn mit dem Beratungs-Schein

Doch straflos heißt nicht „er­laubt“ oder „rechtmäßig“, sondern nur „straflos“. Abtreibung ist aber nur in bestimmten Fällen straflos, die „Indikation“ heißen. Eine Indikation ist in der Medizin ein Grund oder Anlaß für die Anwendung eines bestimmten Heilverfahrens.
Somit betrachtet der §218a StGB die Schwangerschaft als eine „Krankheit“ und die Tötung des Kindes als „Heilung“!

Wenn eine Schwangere dem Arzt eine Beratungs-Bescheinigung vorlegt, kann dieser mit der Behandlung beginnen. Wer immer ein Kind loswerden will, findet im §218a einen Weg dazu. Und wenn eine Schwangere kurz vor der Geburt sagt: „Ich will das Kind nicht. Wenn ich es zur Welt bringen muß, spring ich aus dem Fenster!“, ist die Frau in Lebensgefahr, und das Kind kann sofort getötet werden.
Jede Abtreibung ist rechtswidrig, weil sie dem Recht auf Leben widerspricht. Denn das Recht auf Leben gilt auch für den ungeborenen Menschen, ganz gleich, in welchem Stadium der Entwicklung er sich gerade befindet. Der Embryologe Blechschmidt sagt: „Das Herz des Kindes schlägt schon drei Wochen nach der Befruchtung.“

Lebenslanges Leid für die Mütter

Kinds-Tötung schadet aber auch der Mutter – oft ein Leben lang. Körperliche und seelische Krankheiten ziehen einen Rattenschwanz von Problemen nach sich. Denn alle Schuld rächt sich auf Erden. Und doch wäre alles nicht nötig. Wenn eine Frau ihr Kind nicht will, kann sie es zur Adoption freigeben. Dann hätte sie keine Schuld auf dem Gewissen und würde ein kinderloses Paar glücklich machen. Auch ein Kind, das durch eine Vergewaltigung entstanden ist, kann man auf diese Weise vor der Tötung bewahren. Das Strafgesetzbuch versucht, das zu bagatellisieren und zu verschleiern. Denn die geschätzten 1000 Abtreibungen pro Tag lassen sich nur bewältigen, wenn sie straffrei sind.

Abtreibung als häufigste Todes-Ursache

Die Kindes-Tötung ist in vielen Ländern die häufigste Todes-Art, noch vor dem Herzinfarkt. Unter den Verteidigern des Rechts auf Leben steht die katholische Kirche an erster Stelle.
Der Papst sagt wörtlich: „Abtreibung ist Auftrags-Mord!“
Die Abtreiber aber findet man auf der Seite dessen, von dem es in der Bibel heißt wörtlich: „Er ist ein Menschen-Mörder von Anbeginn.“
Die millionen-fache Kindes-Tötung ist auch der Grund für den leergefegten Arbeitsmarkt. Wir müssen Arbeitskräfte aus anderen Ländern holen, die wiederum neue Problem mitbringen. 
„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, daß sie fortzeugend immer Böses muß gebären.“
(Friedrich Schiller)
Werner J. Mertensacker

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