Der Zweck des Rechts ist Frieden!

Jede menschliche Gemeinschaft braucht Frieden, sonst kann sie nicht bestehen. Deshalb ist das gesamte Recht auf den Frieden hingeordnet. Aber nur der öffentliche Frieden ist Gegenstand des Rechts, nicht der innere Frieden des Einzelnen.

Es mag zunächst fragwürdig erscheinen, daß das gesamte Recht einem einzigen Zweck dienen sollte. Doch beim zweiten Blick ist genau das erwartbar. So dienen ja auch unzählige Mittel und Methoden dem einen Zweck: der Gesundheit.
Der Frieden in einer Gesellschaft ist immer unvollkommen und brüchig. Jederzeit kann er zwischen Einzelnen oder in der Öffentlichkeit zerstört werden. Auch beim Frieden gibt es keine Sicherheit. Gerechtigkeit ist nicht der letzte Zweck des Rechts. Doch Frieden ist eine Folge der Gerechtigkeit.
Ein alter Spruch lautet: Gerechtigkeit schafft Frieden.

Wenn Frieden nicht möglich ist, dann aber doch oft Ruhe, d. h. Waffenstillstand. Besser eine schlechte Ruhe als ein guter Krieg.

Auch Moral ist nicht der letzte Zweck des Rechts, wie viele meinen. Die Moral des Bürgers geht das Recht nichts an. Nur wenn sie öffentlich wird durch Diebstahl, Einbruch, Betrug, Mord usw., stört sie den öffentlichen Frieden und ruft das Recht auf den Plan.
Wäre die Moral Zweck des Rechts, hätte der Bürger keine Freiheit mehr, sein Privatleben wäre öffentlich, und das Recht, d.h. der Staat, wäre totalitär, allgegenwärtig und allmächtig.
In islamischen Ländern zieht die sog. Scharia-Polizei durch die Straßen und überwacht das Leben der Menschen. Auch in Deutschland ist das schon vorgekommen. Manche Leute meinen, der Zweck des Rechts sei, für Ordnung in einem Land zu sorgen. Das ist richtig.
Aber Ordnung ist kein Selbstzweck, sondern um des sozialen Friedens willen da. Natürlich dient nicht jeder Rechts-Satz dem Frieden. Deshalb kann Goethe auch sagen: „Es erben sich Gesetz und Recht wie eine ewige Krankheit fort.“
Vielleicht wird der Frieden als Zweck des Rechts nirgendwo so klar wie beim Völker-Recht. Worum soll es denn bei den Beziehungen zweier Völker anders gehen als um den Frieden?
Ein Recht, das nicht dem Frieden dient, ist überflüssig, schädlich oder sogar verbrecherisch.
Wenn ein Recht, z.B. die Tötung kleiner Kinder, erlaubt wird, dient es nicht dem Frieden, sondern dem Krieg. Ein solches Recht ist ein Verbrechen und eine Schande für einen Rechts-Staat.               Werner J. Mertensacker

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