Der höchste Menschenrechts-Gerichtshof Europas (EGMR) verbannt zwei schwedische Hebammen aus ihrem Beruf. Drei Richter halten deren Berufs-Verlust für gerechtfertigt.
Ellinor Grimmark und Linda Steen verlieren 2017 ihren Arbeitsplatz, weil sie bei Abtreibungen nicht mitwirken. Die beiden Schwedinnen klagen, weil sie sich diskriminiert sehen und ihre Gewissens-Freiheit mißachtet. Skandinavische und US-Rechtsanwälte helfen ihnen.
2020 entscheidet der Gerichtshof in Straßburg: Die Verletzung der beiden Hebammen sei durch Schwedens Rechtsprechung gedeckt. Im Urteil heißt es: Tatsächlich gebe es Verletzungen.
Doch der Arbeitgeber dürfe alle Aufgaben des Berufs-Umfeldes verlangen. Anders die Anwälte von Grimmark und Steen: „Freiheit des Gewissens ist durch Völkerrecht geschützt.“
Die beiden Hebammen sind jetzt in Norwegen tätig.
B.M.
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