„Hirntod ist Tod“, behauptet die Harvard-Universität der USA (1968). Eine weltweite neurologische Studie widerlegt dies 2002. Die Ethik-Kommission der USA zieht 2008 nach: Hirntod ist nicht gleich tot.
Da Tod nicht mit dem Hirntod gleichzusetzen ist, gehen die Organspenden in fast allen EU-Ländern zurück. Ausnahmen: Belgien, Spanien und Kroatien.
Die sinkende Zahl von Organ-Spenden in Deutschland ist zusätzlich darauf zurückzuführen, daß es Skandale bei der Vergabe der Organe gab: Geldmacherei. – Lobenswert ist dagegen das selbstlose Herschenken einer Niere, um einem anderen Menschen konkret zu helfen. Heldenhaft ist dieses Zeichen der Nächstenliebe, weil der Spender dabei nicht stirbt. Ähnlich eine Knochenmark-Spende oder das Weggeben eines Teils der Leber.
GOTT will, daß wir einander helfen, nicht, daß wir uns selbst töten, um anderen das Leben zu retten. Schon gar nicht darf das Überleben eines Kranken durch Organraub bei anderen Sterbenden erkauft werden.
In den Niederlanden gilt ab 2020 die Widerspruchs-Regelung:
Jeder, der im Sterben liegt und kein Organ entnommen bekommen möchte, muß vorher in gesunden Tagen Widerspruch gegen die Organ-Entnahme einlegen.
Dafür gibt es bestimmte Register, in die sich jeder eintragen kann. – Deutschland hat keine gesetzliche Regelung diesbezüglich: Es erwähnt den Hirntod nicht, sondern spricht von „toten Spendern“.
Das heißt, es gibt eine Grauzone bei der Organ-Entnahme, denn unklar bleibt, was als „Tod“ definiert ist. Viele Krankenkassen befragen ihre Mitglieder im voraus, ob sie im Todesfalle ihre Organe zur Spende zur Verfügung stellen wollen oder nicht. Ein Vermerk auf der Gesundheitskarte gibt darüber Auskunft.