Islam heißt „Unterwerfung“

Der Islam besteht aus verschiedenen Gruppierungen, gemeinsam ist ihnen die Orientierung am Koran („heilige“ Texte), an der Sunna (Sitte) und an der Scharia (Rechts-Kodex).

Der Koran gilt sowohl radikalen Islamisten als auch gemäßtigten Muslimen als göttliche Offenbarung, die unfehlbar ist (Sure 4, 87). Jeder Muslim hat fünf Hauptpflichten täglich zu erfüllen: das Glaubensbekenntnis zu Allah, Pflichtgebete, Almosengeben und Fasten im Ramadan sowie einmal im Leben die Pilgerfahrt nach Mekka.

Ursprünge des Islam

Die Entstehung des Islam geht auf die „Offenbarungen Allahs“ an den „Propheten Mohammed“ zurück, die er in Mekka und Medina (610 – 632 n. CHR.) hatte. Diese Offenbarungen sind Resultate dämonischer Besessenheit und psychischer Krankheit („Ge­führt von Dämonen. Mohammed im Urteil seiner Zeigenossen“. 2 €).
Da der Koran als göttlichen Ur­sprungs bei den Muslimen gilt, darf er nicht verändert werden (Sure 10,15). Seine Lehre ist verbindlich. Wer öffentlich bekennt: „Ich bezeuge: Es gibt keinen Gott außer Allah, und ich bezeuge, Mohammed ist sein Prophet“, gilt als Moslem. Das muslimische Recht (Scharia) regelt das gesamte religiöse, soziale und politische Leben im Staat, d.h. es gilt auch für Christen, die in einem islamischen Staat leben.

Muslime und Christen

Christen aber gelten als „Ungläubige“, die es zu bekehren oder zu vernichten gilt. 2003 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, daß die Scharia im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Demokratie steht: Strafen wie Auspeitschung, Amputation von Gliedmaßen sowie Todesstrafe bei Homosexualität und Ehebruch der Frau sowie beim Abfall vom Islam sind unvereinbar mit den in Europa geltenden Menschenrechten. Bereits 1948 forderte die UNO das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (Art. 3, Erklärung der Menschenrechte), Art. 5 schützt den Europäer vor Folter oder erniedrigender Strafe, Art. 18 gewährt das Recht auf Religionsfreiheit, Art. 19 das Recht auf Meinungs- und Art. 20 das Recht auf Versammlungsfreiheit.
Diese Erklärung wird bis heute nicht von den islamischen Ländern mitgetragen. Stattdessen verabschiedeten 19 Außenminister der islamischen Länder 1990 die Kairoer Erklärung und stellten fest: „Die islamische Scharia ist der einzige Bezugspunkt“ für das Recht, denn der „Islam ist die einzige wahre Religion“. Damit ist der Islam weder mit den christlichen Wurzeln Europas noch mit der europäischen Menschenrechts-Konvention vereinbar.

Politische Konsequenzen

Eine Flucht von Muslimen aus ihren islamischen Heimatländern in Gebiete der „Ungläubigen“ mit der Bitte um Schutz und materielle Hilfe verbietet der Koran (Sure 3, 18). Daher ist die Fluchtwelle ganzer islamischer Volksgruppen nach Europa ohne Rechtfertigung im Koran. Dieser wiederum kennt allein den „heiligen Krieg“ (Dschihad) gegen „Ungläubige“: „Gehorche nicht den Ungläubigen, sondern setze ihnen heftig zu!“ (Sure 25, 52). Die dringendste Aufgabe Deutschlands und Europas ist seine Rückbesinnung auf seine Identität und seine christlichen Wurzeln: Wir gehen GOTT entgegen, dem von den Toten auferstandenen und wiederkommenden CHRISTUS.
Sr. Maria Anja

Diese Artikel könnten Ihnen ebenfalls gefallen