Der Nikab bleibt verboten

Zwei Muslima scheitern mit ihrem Verlangen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Aus religiösen Gründen wollten die beiden ihren Gesichts-Schleier (Nikab) tragen, ohne den sie ihre Privat-Sphäre verletzt sahen und sich selbst diskriminiert. Der Gerichtshof lehnt diese Auffassung von Religionsfreiheit ab. Ein Zusammenleben „unter Menschen müsse garantiert bleiben.“

Islam von A bis Z“ (5 €)

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