Vor dem Oberverwaltungs-Gericht Münster klagten der „Zentralrat der Muslime“ und der „Islam-Rat“ auf Anerkennung als Religions-Gemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes.
Zum „Islam-Rat“ gehört auch die Islamische Gemeinschaft „Milli Görüs“, die vom deutschen Verfassungs-Schutz überwacht wird. Die islamischen Kläger forderten des weiteren das Recht auf selbständige Auswahl der Lehrkräfte. Sie lehnten jegliche Vorgaben von staatlichen Lehrplänen für die Unterrichts-Inhalte ab. Unterstützt wird das Vorhaben in NRW von FDP-Schulministerin Yvonne Gebauer: Sie pocht darauf, es müsse von islamischer Seite eine einheitliche Stimme im Ministerium geben, die das Recht bekomme, alle Lehrplan-Inhalte selbständig festzulegen.
Das Gericht wies die Klage ab. So hat der deutsche Staat seine verfassungsrechtlich garantierte Kultur-Hoheit gewahrt!