Der Kauf der Droge Cannabis bis 30gr. soll freigegeben werden. Als Betäubungsmittel. Das verstößt gegen EU-Recht und auch das Recht der UNO.
An Rechtfertigungen mangelt es nicht: Käufer müssen über 18 Jahre alt sein. Werbung für Cannabis-Produkte bleibt untersagt. Doch kein Wort davon, daß wir alle über die Krankenkassen die Folgen der kommenden Suchtwelle mitbezahlen. Gute Nacht, Herr Minister Lauterbach!
Buch: Heilen mit der Kraft der Natur (10 €)