Die Regierungen in Warschau und Budapest klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die neu geschaffene Möglichkeit, EU-Gelder bei Rechtsstaats-Verstößen zu kürzen.
„Wir glauben, daß solche Lösungen keine rechtliche Grundlage in den EU-Verträgen haben“, erklärt Polen. Die neue Regelung seit Januar 2021 greife „in die Zuständigkeitsbereiche der Mitgliedsstaaten ein.“
Ungarn erklärt: „Eine EU-Verordnung, welche die Rechtssicherheit verletzt, kann nicht in Kraft bleiben“. Hintergrund: Polen und Ungarn gehen eigene, konservativ-christliche Wege, welche in den Augen der EU als „Verletzungen gegen die Rechtsstaatlichkeit und demokratische Grundwerte“ gelten. So beispielsweise das vom polnischen Parlament beschlossene Abtreibungs-Verbot Ende 2020. Auch hatten Polen und Ungarn gegen ein billionen-schweres Finanz-Paket aus dem Corona-Hilfsfond bzw. dem EU-Haushalt gestimmt.
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