Hebammen müssen bereit sein, abzutreiben. So ein „Urteil“ des Europäischen Gerichtshofes für „Menschenrechte“.
Dort klagten zwei schwedische Hebammen. Sie wurden entlassen, weil sie nicht töten wollten.
Die Richter: Schweden sieht Babymord im Mutterleib als „Teil der Gesundheits-Vorsorge“. Dem müßten die Hebammen folgen.
Anders ADF International, Wien:
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