Euthanasie: Der „schöne Tod“?

Frankreich verabschiedete im Juli 2026 ein Gesetz zur Zulassung von „Sterbehilfe“ und „assistiertem Suizid“ für Schwerkranke.

Das bedeutet, daß Patienten das tödliche Mittel selbst einnehmen oder die Hilfe eines anderen in Anspruch nehmen, wenn sie zur Selbsttötung körperlich nicht in der Lage sind. Scharfe Kritik kommt vom französischen Bischof Matthieu Rougé: „Die Legalisierung der Sterbehilfe – welche die grundlegende Achtung vor dem Leben des anderen untergräbt – verletzt die göttliche und soziale Ordnung und stellt unsere gemeinsame Fähigkeit in Frage, eine Gesellschaft zu bilden.“

Ein Blick auf die staatliche Gesetzgebung

„Aktive Sterbehilfe“ (=Tötungsverlangen) ist heute erlaubt in Kanada, Teilen der USA, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Spanien und Portugal. Nicht aber in Deutschland. Seit 2020 aber besteht in Deutschland, Österreich und der Schweiz das Recht auf „assistierten Selbstmord durch professionelles Hilfspersonal“, wobei der „Patient das tödliche Mittel selbst einnehmen muß.“ Dadurch wächst der Druck auf Alte und Kranke, sich selbst – mit oder ohne Hilfe – umzubringen, um den Angehörigen nicht zur Last zu fallen.

Was sagt die Bibel?

Klar heißt es in den 10 Geboten der Kirche: „Du sollst nicht morden!“ (2 Mos 20,13 / Mt 5,21) Das gilt für die Tötung eines Mitmenschen, aber auch für die Selbsttötung. Der hl. Paulus verkündet: „Leben wir, so leben wir dem HERRN, sterben wir, so sterben wir dem HERRN.“ (Röm 14,8) Euthanasie heißt übersetzt: „Schöner Tod“. Doch Ärzte berichten, daß Menschen, die Suizid begingen und nicht die von GOTT in Seiner Weisheit festgesetzte Todesstunde abwarteten, qualvoller starben. Zudem treten sie vor GOTT in schwerer Sünde, da sie nicht all ihr Vertrauen auf den Schöpfer des Lebens setzten und Seiner Macht nicht vertrauten. Zum Christsein gehört die Bereitschaft, jegliches Leid – wie JESUS am Kreuz – zur Sühne der Sünden und in Liebe zum dreieinen GOTT zu ertragen und aufzuopfern. Wer im Tod eins wird mit CHRISTUS, den wird JESUS auch von den Toten auferwecken: „ICH bin der Weg, die Wahrheit und das Leben.“ (Joh 14, 6) „Wer an MICH glaubt, wird leben, auch wenn er gestorben ist.“ (Joh 11, 25‐26) „Wer MEIN Fleisch ißt und MEIN Blut trinkt, wird leben in Ewigkeit.“ (Joh 6, 54).

Was sagt der Vatikan?

Die römisch‐katholische Kirche untersagt jegliche Form von Selbst‐ und Fremdtötung aufgrund der christlichen Auferstehungs‐Hoffnung (Mt 28, Mk 16, Lk 24, Joh 20). In den „Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls“ vom 20. Mai 1980 heißt es: „Es muß erneut mit Nachdruck erklärt werden, daß nichts und niemand je das Recht verleihen kann, ein menschliches Lebewesen unschuldig zu töten, mag es sich um einen Fötus oder einen Embryo, ein Kind, einen Erwachsenen oder Greis, einen unheilbar Kranken oder Sterbenden handeln. Es ist auch niemandem erlaubt, diese todbringende Handlung für sich oder einen anderen zu erbitten, für den er Verantwortung trägt. Ja, man darf nicht einmal einer solchen Handlung zustimmen, weder explizit noch implizit. Denn es geht dabei um die Verletzung eines göttlichen Gesetzes, um eine Beleidigung der Würde der menschlichen Person, um ein Verbrechen gegen das Leben, um einen Anschlag gegen das Menschengeschlecht.“ Denn: „Nach christlicher Lehre erhält der Schmerz – zumal in der Sterbestunde – eine besondere Bedeutung im Heilsplan GOTTES. Er gibt Anteil am Leiden CHRISTI und verbindet ihn mit dem erlösenden Opfer, das CHRISTUS im Gehorsam vor dem Willen des VATERS dargebracht hat.“

Sr. M. Anja Henkel
CM‐Antiquariat: Verlautbarung der Deutschen Bischöfe zum Thema Lebensrecht und Euthanasie (5 €)

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