Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig läßt Selbstmord-Medikamente auf Antrag für Schwerkranke zu.
Das ist ein Irrweg, denn wer wird als erster zu diesen Medikamenten greifen? Diejenigen, deren Freiheit durch Schmerz und Leid am stärksten eingeschränkt ist: Schwerstkranke, Arme, Hilflose, von anderen Abhängige. Derjenige, dessen Willen durch Leid geschwächt ist.
Jeder hat gesellschaftliche, körperliche und seelische Grenzen. Freiheit ist immer nur in diesem Rahmen denkbar. Die Willensfreiheit ist neben gesellschaftlichem Druck und genetischer Veranlagung der dritte Faktor bei Entscheidungen.
Der freie Wille des einzelnen aber verantwortet sich allein gegenüber GOTT: Auch der Kranke und Leidende besitzt ihn und ist aufgefordert, ihn zur Ehre GOTTES zu gebrauchen. Auch wenn die Gesellschaft oder der Mitmensch etwas Anderes gutheißt. Der GOTT-Mensch JESUS gibt am Kreuz ein Beispiel: Vor dem Todeskampf weist er den Betäubungstrank der Frauen zurück und verschließt sich jedem Haß auf seine Peiniger. Stattdessen vergibt er Seinen Mördern und entschuldigt sie beim Vater: „Vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun“ (Lk 23, 34) und stirbt mit den Worten: „Vater, in Deine Hände lege ich Meinen Geist.“ (Lk 23, 46).
Die eigene Würde ist zu achten, weil sie uns verliehen ist. Sie ist nicht mit eigener Kraft erworben oder erkämpfbar: Die Menschenwürde existiert von der Zeugung an. Der gläubige Christ bekommt in der Taufe eine noch höhere Würde vom drei-einen GOTT geschenkt: Durch das Abwaschen der Erbsünde wird er GOTTES-Kind, der Himmel steht ihm offen. Zugleich aber hat er die Verpflichtung, bei jeder Entscheidung bewußt im Sinne des Schöpfers mitzuwirken, so die Tauf-Gnade zu entfalten und sich der Sünde und dem Bösen zu verschließen.
Sr. M. Anja
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