Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe erklärt am Aschermittwoch 2020: Beihilfe zum Selbstmord ist von jetzt an erlaubt, damit der Einzelne „sein Recht auf selbstbestimmtes Sterben wahrnehmen kann“.
Damit übertreten die Richter das 3.300 Jahre alte Tötungs-Verbot der Bibel, das 5. Gebot GOTTES. Das Gebot aber beruht auf der Tatsache:
Kein Mensch gehört sich selbst, weil er sich nicht selbst erschaffen hat, sondern er gehört GOTT, dem Schöpfer.
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