Das Arbeitsgericht schmetterte am 8. August 2025 die Klage des Chef-Arztes Prof. Dr. Volz gegen das neue katholische Arbeitsrecht am fusionierten „Christlichen Krankenhaus Lippstadt“ ab. Für tausende Abtreibungs-Befürworter ein Schlag ins Gesicht.
Wie andere deutsche Krankenhäuser mußten sich das evangelische und katholische Krankenhaus aus wirtschaftlichen Gründen zum 1. Februar 2025 zu sammenschließen. Damit gab sich aber Prof. Dr. Joachim Volz – einer der Chef‐Ärzte des früheren evangelischen Krankenhauses – nicht zufrieden, denn er darf seitdem nicht mehr – wie bisher – Abtreibungen durchführen. Im fusionierten Krankenhaus gilt jetzt das katholische Arbeitsrecht, worauf sich die Träger beider Krankenhäuser in langwierigen Verhandlungen geeinigt hatten. Vor der Zusammenlegung fanden etwa 15mal jährlich Kinds‐Tötungen vor der Geburt – sogenannte „Abtreibungen“ – statt.
Chef‐Arzt gegen das Lebensrecht
Dagegen lief der Chefarzt des ehemals evangelischen Krankenhauses im August 2025 Sturm: Er verklagte die Klinik samt Arbeitsvertrag und forderte, weiterhin Abtreibungen durchführen zu dürfen. Am 8. August 2025 entschied das Arbeitsgericht Hamm mit Sitz in Lippstadt um 12.25 Uhr – Richter Klaus Griese verkündete das Urteil: „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Die Klage wird abgewiesen, die Prozeßkosten in Höhe von 20.000 Euro trägt der Kläger.“ Um Druck auf das Arbeitsgericht zu machen, sammelte Dr. Volz zuvor übers Internet 230.000 Unterschriften, rief zu einem Marsch am Tag der Entscheidung des Gerichts vorbei am ehemaligen evangelischen Krankenhaus in Lippstadt bis zum Arbeitsgericht auf und sprach dort in einer öffentliche Kundgebung mit der Forderung, das staatliche Arbeitsrecht über das kirchliche zu stellen. Ein Paradigmen‐Wechsel in unserem Staat, der das Grundrecht auf Leben in seiner Verfassung verankert hat. 2000 Menschen, die Dr. Volz zusam mengetrommelt hatte, machten mit: Das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“, der „Deutsche Frauenrat“, die Gewerkschaft „Verdi“, „Pro Familia“, Grüne, die SPD, Vertreter der FDP und Linke. Sie fordern darüber hinaus: „Abtreibungen sollen künftig durch Krankenkassen finanziert und in der medizinischen Ausbildung verpflichtend werden.“ Sogar der „Deutsche Ärztetag“ haut in die negative Kerbe. Die „Evangelische FrauenOrganisation“ erklärt sogar fälschlich, die Bibel sei „unklar, was Abtreibung angehe.“
GOTT ist ein GOTT des Lebens
Doch schon das 2. Buch Mose (20,13) erklärt: „Du sollst nicht morden!“ Auch der erste Katechismus der Kirche, die „Zwölf Apostel‐Lehre“ (100 n. CHR.), verbietet den Mord an Ungeborenen. Denn: GOTT ist gut und die Quelle allen Lebens. Wer jemanden tötet, der wendet sich gegen GOTT. Der Kampf für das Leben ist damit zugleich der Kampf zwischen GOTT und Satan, dem „Menschen‐Mörder von Anbeginn“ (Joh 8,44). Der Sieg in diesem Kampf auf Leben und Tod kann letztendlich nur mit übernatürlichen Mitteln – d. h. im Gebet, in Buße und Sühne – errungen werden.
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