27 deutsche Ärzte baten die Bischöfe, das in Corona-Zeit erlassene Verbot der Mundkommunion aufzuheben und hatten Erfolg.
Sie führten u. a. folgende Gründe an:
Der Priester berührt die Lippen der Kommunizierenden nicht. Schon vor Beginn der missa tridentina faßt allein der Priester die Hostien-Patene und den Kelch an. Nach der Wandlung legt er ständig Daumen und Zeigefinger zusammen. Mund-Kommunion bei knieenden Gläubigen gefährdet diese weniger als Hand-Kommunion, da der Priester dem Kommunizierenden nicht nahekommt.
Und: Beim Empfang der Mund-Kommunion atmet der Kommunizierende leicht ein, so daß auch er den Priester nicht ansteckt. Selbst desinfizierte Hände – wie in Gottesdiensten mit Hand-Kommunion verpflichtend ist – reichen nicht aus, denn die Hände von Gläubigen bleiben nicht die ganze Messe hindurch keimfrei, z. B. durch Kontakte mit der Kirchenbank.
Die Mediziner weisen auch darauf hin: In der Schweiz gab es keinen Corona-Anstieg, obwohl Mund-Kommunion nicht verboten war. In Österreich erlaubte die Bischofs-Konferenz bereits vor Monaten die Mund-Kommunion. Ebenso andere EU-Länder.
Und: In allen Jahrhunderten hielt die Kirche an der Mund-Kommunion fest. Erst in den 70er Jahren wird Hand-Kommunion auf Initiative deutscher Einzel-Bischöfe als Ausnahme von Rom erlaubt. In allen Ländern, die diese Ausnahme zur Regel machten, sank und sinkt die Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarsakrament.
Harmut Mantel
CM-Verteilblatt: Erklärung Hl. Meßopfer / Mund- oder Handkommunion?