Während eines Jahres (2018) wurden in den Niederlanden 6.000 Menschen durch aktive Sterbe-Hilfe getötet. Nicht alle Toten wurden gemeldet.
Jüngst wird eine Ärztin in Den Haag vom Mord-Vorwurf freigesprochen. Was war geschehen?
Einer ahnungslosen 74jährigen dementen Frau gibt sie zuerst ein Beruhigungsmittel, danach ein tödliches Medikament. Die Todeskandidatin hatte für sich selbst im Fall unerträglicher Leiden Sterbe-Hilfe bejaht und dies schriftlich festgelegt.
Bald darauf erkrankte sie an Alzheimer. Ihr Ehemann bittet nun einen Arzt, sie zu töten.
Doch jetzt widerspricht die Leidende. Sie möchte leben und wehrt sich gegen die angebotene Sterbe-Hilfe. Mehrfach widerspricht die Kranke. Zwei Ärzte verweisen jedoch auf die frühere Verfügung und auf das endlose Leid, das der Frau noch bevorsteht. Die Ärzte wollen ihr aktive Sterbe-Hilfe zukommen lassen.
Dann beschließt auch die Familie der Kranken die Tötung der Frau. Als die Sterbende aufwacht und sich wehrt, halten Angehörige sie fest, bis sie stirbt.
Trotz des Mordes: Freispruch für die Ärztin.
Achtung: Euthanasie ist nicht nur Mord, sondern öffnet auch die Tür für Erbschleicherei.
Sr. M. Anja
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