Seit der Gesetzes-Änderung von §219a ist das Werben für Kindstötung im Mutterleib in Deutschland erlaubt.
Die Abtreibungsbefürworter sprechen lapidar von Information. Ein Skandal!
„Er soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten“, fordert Christoph-Wilhelm Hufeland, Leibarzt von Goethe und Schiller, vor 200 Jahren. Mit der Gesetzes-Änderung von 2019 wurde nun die Bundes-Ärzte-Kammer mit ins Boot genommen. Diese bemüht sich jetzt darum, die Namen der Mediziner zu veröffentlichen, die den Kindern den Tod bringen.
Kein Aufschrei der normalen Ärzte. Aber wer schweigt, macht sich mitschuldig, und wer nicht dagegen ist, ist dafür! Die Liste wurde aktualisiert von 87 auf 215 tötungswillige Abtreibungs-Mediziner.
Wenn nun einige Mediziner am Tötungsgeschäft unter Einhaltung des §218 StGB mitwirken und sich finanziell bereichern, ist dies die eine Sache.
Doch wenn ein Ärzte-Verband von annähernd 400.000 Mitgliedern die Umtriebe der Kollegen widerspruchslos hinnimmt, dann ist das was anderes und läßt für die Zukunft nichts Gutes hoffen.
Wenn nun, 74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen, die deutsche Bundes-Ärzte-Kammer auch noch widerstandslos toleriert, daß einige Abweichler (von etwa 400.000 Medizinern sind etwa 0,3% tötungsbereit, also etwa 1.200) sich an den „verabscheuungswürdigen Verbrechen“ – wie einige Päpste die Kinds-Abtreibung nannten – beteiligen, dann sollten wir nicht die Verbrechen früherer Zeit nur zur Mahnung wachhalten, nein, dann sollten wir endlich aufwachen und wirksam etwas tun.
Denken Sie daran: Ist das Abtreibungs-Tabu gefallen, öffnen sich die Türen zur Euthanasie, und der Arzt ist zum gefährlichsten Mann im Staate für alle geworden.
Günter Annen
CM-Verteil-Blatt: Helft mir leben!