6.000 € Strafe zahlen mußte die „Abtreiberin“ Kristina Hänel, weil sie für Babymord im Mutterleib geworben hat. So das Landgericht Gießen.
Die „Ärztin“ weigert sich, einem noch nicht geborenen Menschen dieselbe Würde zuzuerkennen wie einem bereits geborenen. Für sie ereignet sich Menschwerdung erst während der Schwangerschaft, und erst mit der Geburt sei der Mensch ein Mensch. Was trägt eine Schwangere zuvor in ihrem Leib? bleibt zu fragen. Ist ihr Kind nicht von Anfang an in seiner Einzigartigkeit festgelegt?
Doch Hänel beharrt auf der vermögens-wirksamen Werbung für „Abtreibung“ und geht vor das Oberlandesgericht Frankfurt/M.
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