Kampf gegen „Abtreibungs“-Pille

Die „Abtreibungs“-Pille RU 486 wird in Länder verschickt, wo Babymord im Mutterleib verboten ist. Zusätzlicher Rechtsbruch!      

Sterile Spritzen fehlen in Krankenhäusern ärmerer Länder. Ein zusätzliches Problem. Anders, wo Mädchen schon im Kindesalter zu gesundem Selbstbewußtsein er­zo­gen werden und die Mutterwürde erlangen können. Diese Mädchen werden nicht so leicht dem Sozialdruck erliegen, ihrem Baby das Lebensrecht zu versagen.

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