Europa täuscht Rechtsfrieden vor

Tages-Nachrichten verschweigen verlegen: Täglich werden Tausende von Kleinstkindern in Europa „weggemacht“. Auch Politiker flüchten vor dieser traurig-beschämenden Tatsache. „Rechtsfrieden“ wird vorgetäuscht.

Anders Günter Annen (63), stellvertretender CM-Bundesvorsitzender. Er hat den Mut, gegen einzelne Killer-“Ärzte“ anzugehen. Vor deren Praxis verteilt er Fugblätter mit Namensnennung. Nicht nur vor Ort weckt er das Schuld- und Schutzbewusstsein.

Solches Verteilen wurde Annen zuerst verboten. Das Bundesverfassungsgericht schwieg feige dazu. Erst der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ (EGMR) stellt nach Jahren fest: Solches Verteilen ist zulässig. Es ist sogar ein Beitrag zu einer hochgradig kontroversen Debatte. Es geht ja nicht darum, das Privatleben der Kleinstkind-Töter zu missachten, sondern das Leben der Kinder (Mensch von Anfang an!) zu schützen – ein ungleich höherwertiges Recht. Wie wichtig Annens Einsatz ist, zeigt die Tatsache: Die früher ungeniert Mordenden schlossen ihre Tagesklinik und bauten sich eine neue ärztliche Praxis auf. Sie merken also, wie moralisch verwerflich ihr Tun ist.

Das nun wieder zugelassene Flugblatt von Günter Annen stellt ausdrücklich fest: Der Beratungsschein schützt nicht vor Verantwortung vor GOTT.

Himmelschreiende Taten müssen konkret benannt werden. Straflosigkeit, von vielen Christen als Unrecht angeprangert, darf nicht von stillen Folterungen (ohne Betäubung!) ablenken, auch wenn ein verkommener Staat das erlaubt. Doch noch fehlt es an Nachahmern von Annen!        Michael Feodor


Eine ausführliche Würdigung des Annen-Urteils enthält die vierteljährlich erscheinende „Zeitschrift für Lebensrecht“ (1/2016) von der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V., Pf. 501330, 50973 Köln (6
€)

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