Das Erbe der „Ampel“

Ein Jugendlicher von 14 Jahren, der sich im falschen Körper „fühlt“, kann sein Geschlecht „ändern“.

Notfalls mit Hilfe des Familien-Gerichts gegen den Willen seiner Eltern. Dafür braucht er nicht einmal ein psychologisches Gutachten. Diesen Sprengstoff hinterläßt die Ampel. Unwissenschaftlich und ideologisch.

Die dreimonatige Bedenkzeit eines „Änderungswilligen“ än­dert nichts daran, daß die Ampel junge Menschen verführt und psychisch kaputtmacht. Familien werden zerrissen.
Der Staat macht sich lächerlich. Schon Säuglinge können mit verändertem Geschlecht von den Eltern ins Geburtsregister eingetragen werden ohne Überprüfung. Ab 14 bestimmt das Kind selbst über sein Geschlecht.

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