Offener Brief an den hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU), Landtag Wiesbaden.
Ja zum Kind?!
Sehr geehrter Herr Minister Beuth,
mit Ihrem neuen Erlaß fördern Sie den Babymord im Mutterleib, obwohl Sie sich im Namen des C, im Namen CHRISTI, haben wählen lassen. In Hessen sind nun Bannmeilen um Kliniken und Arztpraxen erlaubt: Schwangere, die ihr Kind „abtreiben“ lassen wollen, dürfen vor den Gebäuden nicht mehr von Lebensrechtlern angesprochen werden. Auch öffentliche Beter sind verboten. Niemand ist mehr da, um die Schwangere vor dem Mord an ihrem Kind zu warnen. Damit wird das Recht auf Leben, welches unser deutsches Grundgesetz garantiert, fundamental und sündhaft verletzt.
Zugleich gehen Sie hinterhältig vor. Zwar laden Sie 20 Experten zur Anhörung in den hessischen Landtag ein, versenden aber Ihren Erlaß bereits vor der Anhörung. Damit halten Sie den Dienst- und Gesetzgebungs-Weg nicht ein und wälzen Ihre Verantwortung scheinbar auf die Ordnungsämter ab. Und mehr noch: Die Gewissensqualen der Schwangeren, die nun oft ohne lebensbejahende Hilfsangebote bleiben, laden Sie auf Ihr Gewissen. Die entsetzte KURIER-Redaktion
CM-Verteil-Blatt: Helft mir leben!