Verstoßen die Knaben-Chöre gegen das Gleichheits-Prinzip, wenn sie kein Mädchen mitsingen lassen? Die Regensburger Domspatzen (seit 957 n. CHR.), die Wiener Sängerknaben (seit 1498), der Leipziger Thomaner Chor (seit 1212)?
Davon ist die Mutter einer Neunjährigen in Berlin überzeugt. Ihre Tochter soll Mitglied des Berliner Staats- und Domchors (gegründet 1465) unter lauter Jungen und Männern werden. Als der Chor sich wehrt, zieht die Mutter vor Gericht. Das Verwaltungsgericht lehnt jedoch die Klage ab. Es hält die Entscheidung des Chorleiters für gerechtfertigt.
Kunstfreiheit und Knaben-Chor-Klang müssen respektiert werden. Jungen haben einen größeren Kehlkopf und höheren Muskeltonus und deshalb eine kräftigere Stimme.
GOTTES Schöpfungs-Ordnung ist heilig!