364 EU-Abgeordnete beschlossen mit großer Mehrheit, daß es in der EU ein „Recht auf Abtreibung“ geben soll. Nur 154 Abgeordnete stimmten dagegen.
Und das an demselben Tag, als der Oberste Gerichtshof in den USA genau das Gegenteil durchsetzte:
„Es gibt kein Recht auf Abtreibung.“
Daran müssen sich die US-Bundes-Staaten ausrichten.
In der EU genau das Gegenteil. Und auch in Deutschland, welches im Juni 2022 den §219a abschaffte, d.h. öffentliches Werben für Abtreibung legalisierte. Ungeheuerlich!
Noch 1975 hatte das Bundesverfassungs-Gericht erklärt: „Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren“.
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